Sehen Sie sich unsere häufigsten Fragen zur Bootsregistrierung in Slowenien an.
Jeder, egal welcher Nationalität, kann ein Boot registrieren, um die slowenische Flagge nach slowenischem Recht zu führen. Für Nicht-EU-Bürger muss das Boot Eigentum einer in der EU registrierten Gesellschaft sein, die ihren Sitz in einem ihrer Mitgliedstaaten hat.
EU-Bürger dürfen das Boot direkt als Einzelperson besitzen, indem sie es auf ihren persönlichen Namen halten. Im Gegensatz dazu müssen Nicht-EU-Bürger in einem EU-Mitgliedstaat eine Gesellschaft gründen, der die Yacht letztendlich gehört.
Die vorläufige Anmeldung erhalten Sie innerhalb einer Woche.
Das ist richtig, die Registrierung wird in Papierform ausgestellt.
Die Registrierung für Freizeitboote ist fünf Jahre gültig, während die Registrierung für Berufsboote zwei Jahre gültig ist.
Dokumente werden in slowenischer Sprache akzeptiert. Wenn irgendwelche Unterlagen nicht auf Slowenisch sind, müssen sie von einem qualifizierten Übersetzer übersetzt und notariell beglaubigt werden. (Wir kümmern uns um die offizielle Übersetzung.)
Flagge von Slowenien
Ja das tun wir.
Eine Bootsbesichtigung ist nicht erforderlich, wenn das Schiff weniger als 24 Meter lang ist. Ist das Boot jedoch länger als 24 Meter, sollte dennoch eine weltweit durchführbare technische Begutachtung erforderlich sein.
Wenn die Yacht älter als 1998 ist, sollte eine technische Inspektion und Besichtigung erforderlich sein.
Ja wir können.
Bitte stellen Sie uns die folgenden Dokumente zur Verfügung, um Ihre MMSI-Lizenz zu beantragen:
Ja. Wir können Ihnen helfen, den Eigentümer der slowenischen Flagge zu ändern. Bitte stellen Sie uns folgende Unterlagen zur Verfügung:
Wir können Ihnen bei der Annullierung der slowenischen Flagge helfen, stellen Sie uns die folgenden Dokumente zur Verfügung:
Ja, Sie können das Boot für den kommerziellen oder Bareboat-Einsatz registrieren.
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